Beglaubigte
Übersetzungen

Ihr Fachübersetzungsdienst
für beglaubigte Übersetzungen
deutsch und englisch

Häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Home » FAQ

FAQ – Fragen und Antworten zu beglaubigten Übersetzungen und beglaubigten Kopien

In unseren FAQ finden Sie viele Antworten auf Fragen, insbesondere zu beglaubigten Kopien und beglaubigten Übersetzungen. Da kann einem manchmal ganz schön der Kopf schwirren.

Wir haben auf dieser Seite die häufigsten Fragen unserer Kund:innen zusammengetragen.

Bitte klicken Sie auf Ihre jeweilige Frage und das entsprechende Antwortfenster öffnet sich.

Gerne beantworten wir natürlich Ihre Fragen auch telefonisch.

Was ist eine auszugsweise Übersetzung?

Die meisten Dokumente werden vollständig übersetzt. Das gilt immer für Zeugnisse, seien es Schulzeugnisse, Studienzeugnisse oder Arbeitszeugnisse. Es gibt aber auch Unterlagen, bei denen nur ein Teil des Textes übersetzt wird, und zwar derjenige, der für einen bestimmten Zweck relevant ist. Diese Übersetzungen nennt man auszugsweise Übersetzungen. Die ausgelassenen Textstellen werden in der Übersetzung gekennzeichnet. So kann der vereidigte Übersetzer, der die beglaubigte Übersetzung anfertigt, auch für eine auszugsweise Übersetzung bestätigen, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Zudem kann das Layout des Ausgangstextes beibehalten werden.

Auszugsweise Übersetzungen sind kostengünstiger als vollständige Übersetzungen. Wir kennen uns mit auszugsweisen Übersetzungen bestens aus und fertigen diese gerne für Sie an!

Für folgende Nachweise sind auszugsweise Übersetzungen in der Regel ausreichend:

Auszugsweise Übersetzung von Nachweisen einer Berufstätigkeit

Zu diesen Nachweisen gehören hauptsächlich Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise und Steuerbescheide. Hier werden nicht alle, sondern nur die relevanten Angaben zu Ihrer Berufstätigkeit, Ihnen selbst, Ihrem Arbeitgeber, etc. übersetzt. Alle anderen Angaben können weggelassen werden. Dasselbe gilt natürlich auch für den Nachweis einer Selbstständigkeit.

Auszugsweise Übersetzung von Nachweisen einer de-facto-Partnerschaft

Für den Nachweis einer de-facto-Partnerschaft sind gegenseitige Lebensversicherungen, gemeinsame Nebenkostenabrechnungen und ein gemeinsamer Mietvertrag hervorragende Nachweise. Hier werden die für die Visumsbehörde relevanten Daten übersetzt, es wird also eine auszugsweise Übersetzung angefertigt. Wenn Paare nicht zusammenleben, ist die Dokumentation in der Regel etwas aufwendiger, kann aber durchaus erfolgreich sein. Da die vorgenannten Unterlagen nicht beigebracht werden können, sind hier Telefonrechnungen, gemeinsame Reisebuchungen, WhatsApp-Chats und z.B. Emails hilfreich, ebenso wie gemeinsame Einladungen, etc. Auch hier werden auszugsweise Übersetzungen mit den Angaben erstellt, die für den Nachweis der Partnerschaft relevant sind.

Auszugsweise Übersetzung von Nachweisen zum Finanzstatus

Beantragt ein Nicht-EU-Bürger ein Touristenvisum für England, so muss er/sie nachweisen, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Häufig wird auch eine Meldebescheinigung gefordert. Kontoauszüge und Bankbestätigungen werden auszugsweise übersetzt. Auch hier gilt, dass eine auszugsweise Übersetzung die relevanten Angaben umfasst. Alle anderen Angaben werden als Auslassung gekennzeichnet.

Ebenso werden Studierende, die im Ausland studieren möchten, gelegentlich nach Offenlegung ihrer Finanzmittel  gefragt. Auch hier werden Konto- und Depotauszüge sowie Bankbescheinigungen auszugsweise übersetzt.

Preise

Die Kosten für eine auszugsweise Übersetzung liegen in der Regel deutlich unter denen einer vollständigen Übersetzung, auch wenn der Formatierungsaufwand hier höher ist. Auszugsweise Übersetzungen sparen uns Arbeit und Ihnen Geld. Unser Wissen ist Ihr Vorteil! Bitte senden Sie uns eine E-Mail. Gerne übersenden wir Ihnen nach Durchsicht Ihrer Unterlagen ein Angebot.

Fragen Sie uns! Mit auszugsweisen Übersetzungen kennen wir uns bestens aus. Wir fragen Sie nach dem Zweck der auszugsweisen Übersetzung und dem Land, für das diese bestimmt sind, und wissen dann, was übersetzt werden muss.

Bitte schauen Sie sich auch unsere Information zu beglaubigten Übersetzungen an.

Was ist eine auszugsweise Übersetzung?

Die meisten Dokumente werden vollständig übersetzt. Das gilt immer für Zeugnisse, seien es Schulzeugnisse, Studienzeugnisse oder Arbeitszeugnisse. Es gibt aber auch Unterlagen, bei denen nur ein Teil des Textes übersetzt wird, und zwar derjenige, der für einen bestimmten Zweck relevant ist. Diese Übersetzungen nennt man auszugsweise Übersetzungen. Die ausgelassenen Textstellen werden in der Übersetzung gekennzeichnet. So kann der vereidigte Übersetzer, der die beglaubigte Übersetzung anfertigt, auch für eine auszugsweise Übersetzung bestätigen, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Zudem kann das Layout des Ausgangstextes beibehalten werden.

Auszugsweise Übersetzungen sind kostengünstiger als vollständige Übersetzungen. Wir kennen uns mit auszugsweisen Übersetzungen bestens aus und fertigen diese gerne für Sie an!

Für folgende Nachweise sind auszugsweise Übersetzungen in der Regel ausreichend:

Auszugsweise Übersetzung von Nachweisen einer Berufstätigkeit

Zu diesen Nachweisen gehören hauptsächlich Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise und Steuerbescheide. Hier werden nicht alle, sondern nur die relevanten Angaben zu Ihrer Berufstätigkeit, Ihnen selbst, Ihrem Arbeitgeber, etc. übersetzt. Alle anderen Angaben können weggelassen werden. Dasselbe gilt natürlich auch für den Nachweis einer Selbstständigkeit.

Auszugsweise Übersetzung von Nachweisen einer de-facto-Partnerschaft

Für den Nachweis einer de-facto-Partnerschaft sind gegenseitige Lebensversicherungen, gemeinsame Nebenkostenabrechnungen und ein gemeinsamer Mietvertrag hervorragende Nachweise. Hier werden die für die Visumsbehörde relevanten Daten übersetzt, es wird also eine auszugsweise Übersetzung angefertigt. Wenn Paare nicht zusammenleben, ist die Dokumentation in der Regel etwas aufwendiger, kann aber durchaus erfolgreich sein. Da die vorgenannten Unterlagen nicht beigebracht werden können, sind hier Telefonrechnungen, gemeinsame Reisebuchungen, WhatsApp-Chats und z.B. Emails hilfreich, ebenso wie gemeinsame Einladungen, etc. Auch hier werden auszugsweise Übersetzungen mit den Angaben erstellt, die für den Nachweis der Partnerschaft relevant sind.

Auszugsweise Übersetzung von Nachweisen zum Finanzstatus

Beantragt ein Nicht-EU-Bürger ein Touristenvisum für England, so muss er/sie nachweisen, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Häufig wird auch eine Meldebescheinigung gefordert. Kontoauszüge und Bankbestätigungen werden auszugsweise übersetzt. Auch hier gilt, dass eine auszugsweise Übersetzung die relevanten Angaben umfasst. Alle anderen Angaben werden als Auslassung gekennzeichnet.

Ebenso werden Studierende, die im Ausland studieren möchten, gelegentlich nach Offenlegung ihrer Finanzmittel  gefragt. Auch hier werden Konto- und Depotauszüge sowie Bankbescheinigungen auszugsweise übersetzt.

Preise

Die Kosten für eine auszugsweise Übersetzung liegen in der Regel deutlich unter denen einer vollständigen Übersetzung, auch wenn der Formatierungsaufwand hier höher ist. Auszugsweise Übersetzungen sparen uns Arbeit und Ihnen Geld. Unser Wissen ist Ihr Vorteil! Bitte senden Sie uns eine E-Mail. Gerne übersenden wir Ihnen nach Durchsicht Ihrer Unterlagen ein Angebot.

Fragen Sie uns! Mit auszugsweisen Übersetzungen kennen wir uns bestens aus. Wir fragen Sie nach dem Zweck der auszugsweisen Übersetzung und dem Land, für das diese bestimmt sind, und wissen dann, was übersetzt werden muss.

Bitte schauen Sie sich auch unsere Information zu beglaubigten Übersetzungen an.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung (Urkundenübersetzung)?
Im Gegensatz zur unbeglaubigten Übersetzung, die von jedermann unabhängig von der Sprachkompetenz angefertigt werden darf, ist eine beglaubigte Übersetzung eine amtlich anerkannte Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von gerichtlich vereidigten/beeidigten/ermächtigten Übersetzern angefertigt werden.
Der Übersetzer bestätigt in der Beglaubigung die Richtigkeit der Übersetzung und stempelt und unterschreibt diese. Es handelt sich als bei der Beglaubigung der Übersetzung um eine inhaltliche Beglaubigung.

In den meisten angelsächsischen Ländern ist es üblich, dass der Übersetzer mit seinen erstellten Übersetzungen zu einem Notar geht und vor diesem bestätigt, dass die Übersetzungen richtig und vollständig sind. Diese sogenannten „notarised (notarized) translations“ sind das Äquivalent zu den in Deutschland durch vereidigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen. Ein Vereidigungswesen für Übersetzer wie in Deutschland gibt es in den angelsächsischen Ländern nicht.

Eine Beglaubigung von Übersetzungen durch einen Notar wiederum gibt es in Deutschland nicht! Übersetzungen dürfen in Deutschland nur durch vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer erfolgen.

Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, die Verfälschung von Inhalten zu verhindern.

Siehe zu Beglaubigung auch Beglaubigung von Kopien.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Bei einer beglaubigten Kopie wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt!

Beglaubigte Kopien fertigen in Deutschland z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltungen und Notare oder auch das entsprechende Konsulat an. Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
In Deutschland dürfen beglaubigte Kopien nicht von Übersetzern angefertigt werden, auch wenn diese vereidigt, beeidigt oder ermächtigt sind, es sei denn, sie sind gleichzeitig Notare.

In der Regel müssen Sie mit Ihren beglaubigten Übersetzungen auch beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Dokumente mitschicken. Die Anforderungen an beglaubigte Kopien sind je nach Behörde oder Universität sehr unterschiedlich. Sie reichen von einem einfachen Beglaubigungsstempel durch die Behörde in deutscher Sprache bis zur Vorgabe eines genauen Wortlauts, der von einem Notar verwendet und durch Angaben wie Anschrift, Telefonnummer, Datum und die Unterschrift des Notars ergänzt werden muss.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde, bei der Sie Ihre Unterlagen einreichen, genau nach den Bestimmungen, damit Ihre Bewerbung nicht wegen eines Formfehlers abgelehnt wird.

Was ist eine notariell beglaubigte Kopie?

Manche Behörden fordern, dass eine Kopie von einem Notar beglaubigt werden muss. Dafür müssen Sie Ihre Originale zum Notar bringen. Der Notar kopiert die Unterlagen und bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine vom Notar beglaubigte Kopie nennt man eine notariell beglaubigte Kopie (notarised copy / notarized copy). Bitte fragen Sie Ihren Notar, ob er/sie die Beglaubigung gleich in englischer Sprache vornehmen kann. Dann sparen Sie sich die Übersetzungskosten.

Bitte achten Sie darauf, dass die notariell beglaubigte Kopie genau den Vorgaben der Behörde entspricht, bei der Sie diese einreichen. So darf z.B. für AHPRA (medizinisches Personal für Australien) die Beglaubigung nur auf der Textseite vorgenommen werden.

Bei der beglaubigten Übersetzung von einer beglaubigten Kopie (oder vom Scan einer beglaubigten Kopie) übersetzen wir den Beglaubigungsvermerk mit, es sei denn, es handelt sich um eine in englischer Sprache beglaubigte Kopie (siehe auch notariell beglaubigte Kopie).

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und eine Urkunde beglaubigen lassen möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Legalisation.

Manchmal wird auch eine Apostille gefordert. Diese erhalten Sie für Unterlagen, die im gleichen Land erstellt wurden (z.B. für ein Führungszeugnis aus Deutschland erhalten Sie in Deutschland eine Apostille).

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird bestätigt, dass der Inhalt der Übersetzung richtig und vollständig ist.

Eine beglaubigte Übersetzung darf in Deutschland nur von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer angefertigt werden. Siehe hierzu auch Beglaubigte Übersetzungen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Muss ich GermanyTS für eine beglaubigte Übersetzung das Original vorlegen oder reicht der Scan?
Ob uns für die beglaubigte Übersetzung das Original oder eine beglaubigte Kopie vorliegen muss oder ob ein Scan ausreicht, ist nicht vom Übersetzer abhängig, sondern von der Behörde, für welche die Übersetzung bestimmt ist.
Hier sind die Anforderungen je nach Land und Behörde sehr unterschiedlich.

Arbeitgeber und auch die meisten Behörden wie z.B. die Einwanderungsbehörde in den USA ebenso wie die CIC in Kanada und das Department of Immigration and Border Protection (Visumsantrag für Australien) akzeptieren im Allgemeinen beglaubigte Übersetzungen vom Scan.

Die berufsanerkennden Behörden in Australien wiederum haben völlig unterschiedliche Bedingungen, die von einem einfachen Beglaubigungsstempel bis zur genauen Vorgabe des Wortlauts für die Beglaubigung variieren. In einigen Fällen, z.B. bei allen medizinischen Berufen, müssen GermanyTS notariell beglaubigte Kopien vorgelegt werden.

Die Behörden in Neuseeland wiederum verlangen in der Regel die Übersetzung vom Original, es sei denn, ein Antrag kann elektronisch erfolgen.
Die Übersetzung vom Scan ist in jedem Falle identisch mit einer Übersetzung von einer beglaubigten Kopie oder einem Original, lediglich die Beglaubigung unterscheidet sich je nachdem, ob ein Original, eine beglaubigte Kopie oder ein Scan vorgelegt wurde.
Immer kann die Behörde, für die Sie Ihre Urkundenübersetzung benötigen, genaue Auskunft über die Anforderungen geben. Gerne sind auch wir Ihnen bei Auftragserteilung bei der genauen Klärung behilflich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wieviele Ausfertigungen der Urkundenübersetzung benötige ich?
Üblicherweise erhält die Institution, bei der Sie die Übersetzung einreichen, eine Ausführung, sei es ein Arbeitgeber, eine Behörde oder eine Universität. Mit einem zweiten Satz haben Sie jederzeit amtlich gültige Urkundenübersetzungen im Original für Ihre Unterlagen.

Wenn Sie sich aber zum Beispiel bei mehreren Hochschulen bewerben und die Bewerbung nicht online erfolgen kann, so benötigen Sie für jede Hochschule eine eigene Papierausführung. Da jedoch die beglaubigte Übersetzung bereits mit der ersten Ausführung bezahlt ist, können wir Ihnen weitere Ausführungen kostengünstig anbieten.

Es ist inzwischen zunehmend üblich, Anträge online zu stellen. Das bedeutet, dass die Papierversion eingescannt werden kann und Sie diese zu Ihren Akten nehmen können. In diesem Fall bietet es sich an, über die Papierausführung hinaus direkt einen Scan der beglaubigten Übersetzung mitzubestellen. Diesen bieten wir kostengünstig an, und der von uns angefertigte Scan sieht auch optisch ansprechend aus, da der Scanvorgang vor dem Heften und Versiegeln der beglaubigten Übersetzung erfolgt.

Allerdings ist es so, dass zahlreiche Behörden sogenannte Integritätschecks durchführen, das heißt, sie geben sich zunächst mit einer elektronischen Ausführun (Scan) zufrieden, fordern aber im Laufe des Antragsverfahrens Papierausführungen nach, um die Echtheit zu prüfen. Wir empfehlen daher, auch aus Kostengründen, auch eine Papierausführung mitzubestellen. Selbstverständlich können wir bei Bedarf auch neue Papierausführungen erstellen, diese sind dann aber aufwandsbedingt teurer als wenn sie direkt mitbestellt werden.

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot.

Benötige ich eine elektronische Ausfertigung der Urkundenübersetzung?
Einige englischsprachige Behörden akzeptieren zumindest vorab elektronische Ausfertigungen Ihrer beglaubigten Urkundenübersetzungen. Gemeinsam mit diesen Scans müssen Sie auch Scans Ihrer orginalsprachigen Unterlagen hochladen.

Gerne übersenden wir Ihnen (vorab) Farbscans Ihrer beglaubigten Übersetzungen, die Sie dann direkt mit Ihrem Antrag hochladen können.

In der Regel ist es aber unerlässlich, auf Verlangen auch die Originalübersetzung vorweisen zu können. Behörden, die zunächst eine elektronische Ausführung (einen Scan) akzeptieren, führen immer wieder Integritätschecks durch und lassen sich die Papierausführungen nachschicken, da bei der Erstellung von Scans leichter Fälschungen vorgenommen werden können als bei Papierausführungen.
Wir empfehlen daher aus Kostengründen, eine Papierausführung direkt mitzubestellen, denn die nachträgliche erneute Anfertigung ist teurer.

Selbstverständlich können Sie dann den Scan selbst anfertigen. Rechtlich hat ein von Ihnen erstellter Scan genau die gleiche Gültigkeit wie ein Scan, den wir vor dem Versiegeln erstellen. Es handelt sich also um eine reine Serviceleistung unsererseits, bei der der optisch-formale Charakter des Scans der beglaubigten Übersetzung und nicht dessen Wertigkeit im Vordergrund steht.

Was ist NAATI?
In Australien werden Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen, also Übersetzungen, die von Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt werden, durch NAATI (National Accreditation Authority for Translators and Interpreters) akkreditiert.

Hier gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Um amtlich beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, müssen australische Übersetzer bei NAATI für Stufe (Level) 3 akkreditiert sein. Seit einigen Jahren gibt es von NAATI die Aufforderung, an einem sogenannten Reakkreditierungsprozess teilzunehmen. Das gilt auch für Übersetzer mit vielen Jahren erfolgreicher Berufstätigkeit. Dieser Prozess muss alle drei Jahre durchlaufen werden.  NAATI prüft diesem Prozess aktuelle Fortbildungen und die Qualifikation. Da die Reakkreditierung sehr aufwändig und teuer ist, nehmen nicht alle Übersetzer daran teil. Das sagt aber nichts über ihre Qualifikation und Fähigkeiten als Übersetzer aus.

In Deutschland werden Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen, nicht von einer Behörde akkreditiert, sondern, wenn sie entsprechend qualifiziert sind und die jeweilige Rechtssprache beherrschen, von einem Gericht zugelassen. Sie sind dann ermächtigte, beeidigte oder vereidigte Übersetzer, der Begriff ist abhängig vom Bundesland. Auch die beglaubigten Übersetzungen, die von einem Landgericht oder Oberlandesgericht in Deutschland vereidigt, beeidigt oder ermächtigt sind, werden von den australischen Behörden und Universitäten voll umfänglich anerkannt.

Die formalen Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland strenger als in Australien.

Wichtig für Sie als Kunde oder Kundin ist weniger, ob ein Übersetzer bei NAATI oder von einem deutschen Gericht zugelassen wurde. Denn nicht alle NAATI Übersetzer haben sich auf die Übersetzung von Auswanderungsunterlagen spezialisiert. Das ist ähnlich wie bei den Übersetzern in Deutschland. Wichtig ist also für Sie, einen Übersetzer mit der entsprechenden Fachkompetenz zu finden, sei er von NAATI akkreditiert oder in einem anderen Land zugelassen.

Diese Übersetzer kennen sich nicht nur mit den Anforderungen an amtlich beglaubigte Übersetzungen aus, sondern auch mit den Anforderungen der australischen Behörden.

Wir von GermanyTS übersetzen seit 17 Jahren für die australischen Behörden, unter anderem auch sieben Jahre lang für einen australischen Einwanderungsberater. Wir kennen alle Tricks und Kniffe bezüglich Terminologie und Formalitäten der Einwanderungsbehörden, aber auch im Hinblick auf auszugsweise Übersetzungen. Diese sparen uns Arbeit und Ihnen Geld!

Übrigens hat NAATI sein Verfahren derart geändert, dass auch die Eintragung in das NAATI Verzeichnis inzwischen gebührenpflichtig ist. Nicht jeder in Australien amtlich zugelassene Übersetzer, auch wenn er über die entsprechende Qualifikation verfügt, nimmt deshalb diesen Service in Anspruch.

Was ist das Besondere an beglaubigten Übersetzungen für Australien?
Wer nach Australien auswandern möchte, muss in der Regel eine Berufsanerkennung durchlaufen. Auf die erfolgreiche Berufsanerkennung folgt der Visumsantrag.

Wer lediglich ein Arbeitsvisum beantragt, kann häufig (berufsabhängig) auf eine Berufsanerkennung verzichten und stellt den Antrag direkt beim Department of Immigration and Border Protection.

Beim Department of Immigration and Border Protection, vormals DIAC, kann der Antrag online eingereicht werden. An die Beglaubigung der originalsprachigen Unterlagen gibt es keine besonderen Anforderungen.

Bei den berufsanerkennenden Behörden jedoch gibt es eine Unzahl an formalen Anforderungen an die Anfertigung beglaubigter Kopien und beglaubigter Übersetzungen, die je nach Behörde unterschiedlicher nicht sein können. Einen kurzen Überblick finden Sie auf unserer Seite Australien.

Bevor wir Ihren Auftrag übersetzen, machen wir Sie auf die jeweiligen Anforderungen aufmerksam, damit Ihr Antrag nicht wegen eines Formfehlers verzögert wird.

Gerade bei der Berufsanerkennung ist es wichtig, Berufsbilder zu übersetzen, und zwar unabhängig von einer evtl. in Deutschland existierenden Übersetzung, damit die Australier die Wertigkeit Ihres Abschlusses und Ihres Berufs erkennen können.

Hierzu verwenden wir die Begrifflichkeiten der von der australischen Regierung herausgegebenen Publikationen wie CEP (nicht öffentlich zugänglich) und ANZSCO.

 

Gerne fertigen wir für Sie sachkundig und sorgfältig alle beglaubigten Übersetzungen an, die Sie für Ihr Visum für Australien benötigen.

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Was ist das Besondere an beglaubigten Übersetzungen für Kanada?
Nach den Bestimmungen von Citizenship and Immigration Canada (CIC), der Einwanderungsbehörde von Kanada, müssen Sie Ihrem Visumsantrag  beglaubigte Übersetzungen Ihrer deutschsprachigen Unterlagen beifügen.

Die beglaubigte Übersetzung erfolgt auf der Grundlage von Scans. Hier sind die Kanadier einfach und unkompliziert. Unsere beglaubigten Übersetzungen entsprechen den in Kanada geforderten „notarized translations“.
Die Beglaubigung von Kopien im Ausland muss für CIC aber durch einen Notar oder ein kanadisches Konsulat erfolgen. Das kanadische Konsulat erstellt die Beglaubigungen gleich in englischer Sprache. Gleiches können Sie bei einem Notar erfragen, Sie müssen dann die Beglaubigungen nicht übersetzen lassen.

Für die Übersetzung Ihrer beruflichen Qualifikationen arbeiten wir mit der NOC.
Die NOC (National Occupation Classification) ist eine Auflistung aller Berufe, die in Kanada anerkannt sind. Auch wir übersetzen Ihre beruflichen Unterlagen auf der Grundlage der NOC, damit Sie möglichst große Chancen auf eine erfolgreiche Berufsanerkennung haben.

Für junge Menschen bis 35 Jahre gibt es eine vereinfachte Möglichkeit, ein Jahr lang in Kanada zu arbeiten, und zwar das International Experience Canada. Da Sie hier für Ihrem Visumsantrag keine berufsrelevanten Unterlagen bei CIC einreichen müssen, steht es Ihnen frei, hier für die Stellensuche von vorhandenen Studien- oder Ausbildungszeugnissen beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu lassen.

Gerne sind wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben behilflich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Was ist ein internationaler Führerschein?
Der deutsche Führerschein wird in allen EU-Staaten und den meisten anderen europäischen Staaten anerkannt. Jedoch auch der neue Kartenführerschein ist einsprachig, sodass in einigen Ländern, meist außerhalb Europas, zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt wird. Der internationale Führerschein ist ein mehrsprachiges Dokument, in dem Ihre persönlichen Daten und Führerscheinklassen aufgeführt sind. Ein internationaler Führerschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Für die Beantragung eines internationalen Führerscheins müssen Sie bereits im Besitz eines Kartensführerscheins sein. Eine Übersetzung kann auch vom rosa oder grauen Lappen erfolgen!

Die günstige und schnelle Alternative: eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins mit unbegrenzter Gültigkeit

Alternativ zum Internationalen Führerschein, der nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, können Sie mit einer beglaubigten Übersetzung Ihres rosa, grauen oder Kartenführerscheins in fast allen englischsprachigen Ländern ein Fahrzeug anmieten. Die beglaubigte Übersetzung ist genauso lange gültig wir Ihr deutscher Führerschein, und anders als beim internationalen Führerschein benöten Sie für die Übersetzung keinen Kartenführerschein, sondern wir übersetzen auch den rosa Führerschein und den „grauen Lappen“. Gar DDR-Führerscheine wurden von uns zahlreich übersetzt und die beglaubigten Übersetzungen von GermanyTS wurden anstandslos anerkannt.

Die beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins, sei es der rosa Führerschein, Ihr grauer Lappen oder Ihr alter oder neuer Kartenführerschein, gar Ihr DDR-Führerschein, bietet GermanyTS Ihnen gerne innerhalb eines Arbeitstages zum Preis von 35,00 Euro für einen Führerschein und für 65,00 Euro für zwei Führerscheine incl. Porto an.

Hier geht’s zur unkomplizierten Beauftragung.

Wo bekomme ich den internationalen Führerschein?

Den internationalen Führerschein können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle am Heimatort beantragen. Je nach Auslastung dauert die Ausstellung eines internationalen Führerscheins etwa einen Arbeitstag bis drei Wochen.

Für die Erlangung des Internationalen Führerscheins gibt es derzeit noch eine andere „Hürde“, die man auf dem Weg zum internationalen Führerschein nehmen muss. Man kann ihn nur erhalten, wenn man bereits einen gültigen EU/EWR Führerschein hat. Wer also noch einen alten Führerschein für Deutschland hat, wird also unter Umständen auch noch die Kosten für den EU Führerschein übernehmen müssen, damit ein internationaler Führerschein ausgestellt werden kann. Außerdem benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Bild.

Internationaler Führerschein USA

Internationaler Führerschein Australien

Internationaler Führerschein Kanada

Mit einem internationalen Führerschein, und ebenso gut mit einer beglaubigten Übersetzung, können Sie in den USA, in Kanada und in Australien ein KFZ anmieten, das den Kategorien Ihres deutschen Führerscheins entspricht, sei es ein PKW, ein Motorrad oder ein Wohnmobil.

Das gilt so auch problemlos für Südafrika und Namibia.

Was ist eine Legalisation?
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist diese wechselseitig aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt.

Für Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind, kann ebenfalls eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein. Mitunter reicht es aber auch aus, die beglaubigte Übersetzung vom Landgericht, bei dem der Übersetzer vereidigt ist, endbeglaubigen zu lassen. Diese Endbeglaubigung holen wir gerne für Sie ein. Diese Beglaubigung wird auch Überbeglaubigung genannt. Das Gericht bestätigt per Apostille, dass der Übersetzer tatsächlich bei dem entsprechenden Landgericht vereidigt ist und dass die Unterschrift echt ist.

Verbindlich ist die Auskunft der Behörde, für welche die Übersetzungen bestimmt sind. Leider können hier die deutschen Behörden, wenn die Dokumente zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde gedacht sind, nicht immer zuverlässig Auskunft geben.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Art der Beglaubigung, wie sie im internationalen Urkundenverkehr verwendet wird, und zwar zwischen den Staaten, die das Haager Abkommen Nr. 12 unterzeichnet haben. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 sind.

In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass für den Urkundenverkehr zwischen allen Staaten, die das Haager Abkommen unterzeichnet haben, auch tatsächlich für den Urkundenverkehr eine Apostille eingeholt werden muss. Verbindliche Auskunft kann Ihnen hier die Behörde geben, bei der die Urkunde, bzw. die Übersetzung, eingereicht wird. Für Australien und Kanada benötigen Sie keine Apostille!

Die „Haager Apostille“ ist, ebenso wie die Legalisation, die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch, anders als bei der Legalisation, von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung des Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Auswärtigen Amt.

 

Apostille Abiturzeugnis

Einige Universitäten, zunehmend vor allem in Osteuropa für die Medizinstudiengänge, fordern von Ihren Bewerbern und Bewerberinnen, dass die Kopie des deutschen Abiturzeugnisses mit einer Apostille versehen wird. Bitte fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Behörde oder welches Gericht diese Apostille in Ihrer Nähe ausstellen darf. Die Apostille für die beglaubigte Kopie Ihres deutschen Abiturzeugnisses müssen also Sie einholen, wir übersetzen diese dann.

Manchmal muss die apostillierte Kopie des Abiturzeugnisses mit der beglaubigten Übersetzung verbunden werden. Bitte senden Sie uns in diesem Fall die Kopie Ihres Abiturzeugnisses per Post zu.

 

Apostille Übersetzung

Für einige wenige Länder, insbesondere im Nahen Osten, muss auch die beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille versehen werden. Diese Apostille wird auch als Überbeglaubigung bezeichnet. Die Überbeglaubigung ist eine Bestätigung, dass der Übersetzer/die Übersetzerin in Deutschland offiziell bei Gericht zugelassen ist und amtlich anerkannte, beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf. Die Überbeglaubigung wird von dem Landgericht ausgestellt, bei dem der Übersetzer oder die Übersetzerin vereidigt, beeidigt oder ermächtigt ist. Gerne holen wir diese Apostille für Sie ein, Sie können das aber auch kostengünstig selbst erledigen.

 

Philosophie

Unser Wissen ist Ihr Erfolg!

Fachkompetenz, kurze Wege und die persönliche und zügige Abwicklung Ihres Auftrags zeichnen die beglaubigten Übersetzungen von GermanyTS aus.

Unser Expertenwissen zu allen formalen Anforderungen in Auswanderungsfragen geben wir gerne an Sie weiter!

Kundenstimmen

   Preise   
   Anfrage senden   
   Preise €