Beglaubigte
Übersetzungen
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Als Arzt nach Australien
Besondere Bestimmungen für medizinische Berufe
- Besondere formale Anforderungen für Ärzte
- Besondere Anforderungen für alle medizinischen Berufe?
- Welche Anforderungen an beglaubigte Kopien?
- Welche Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen?
- Was ist AHPRA?
- Was ist EPIC?
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Das formale Verfahren für alle medizinischen Berufe
Um als Arzt/Ärztin nach Australien gehen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten des Antragsverfahrens:
1. den Antrag in Papierform
2. den elektronischen Antrag
Antrag in Papierform gemäß Bedingungen von AHPRA
Dieses Verfahren gilt für alle medizinischen Berufe wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Psychologen und nicht nur für Ärzte!
Beim Antrag in Papierform benötigen Sie beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Unterlagen UND beglaubigte Übersetzungen dieser Unterlagen. An die Beglaubigung Ihrer deutschsprachigen Unterlagen werden besonders strenge Anforderungen gestellt, die wir Ihnen nachfolgend detailliert erklären. Wir möchten Sie bitten, sich genau an die Vorgaben von AHPRA zu halten und vor der Beglaubigung die aktuellen Anforderungen noch einmal zu prüfen.
Abweichungen von diesen Anforderungen führen zur formalen Ablehnung Ihres Antrags, Sie müssen dann von vorne anfangen und nochmals Zeit und Geld investieren. Bitte halten Sie die Vorgaben genau ein, so gelingt die formale Einreichung!
- Lassen Sie beim australischen Konsulat (in englischer Sprache) beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Unterlagen anfertigen ODER ABER beauftragen Sie einen Notar.
Auch ein Notar kann die Beglaubigung gleich in englischer Sprache vornehmen. Bitte folgen Sie hier genau dem von AHPRA - vorgegebenen Wortlaut: „I have sighted the original document and certify this to be a true copy of the original“.
- Die Beglaubigung muss auf der Textseite (nicht Rückseite erfolgen), bei mehrseitigen Dokumenten wir die erste Seite vollständig beglaubigt, die Folgeseiten werden mit den Initialien versehen. Sollte kein Platz vorhanden sein, so darf der Notar eine verkleinerte Kopie anfertigen.
Die beglaubigte Kopie muss das Siegel und die Unterschrift des Notars tragen und alle Kontaktdaten enthalten.
Diese beglaubigten Kopien scannen Sie uns bitte für ein Angebot ein. Über das weitere Verfahren informieren wir Sie in unserem Angebot.
Antrag in elektronischer Form über EPIC
Ärzte/Ärztinnen aus Deutschland haben über die Papierform hinaus die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, und zwar über EPIC (Electronic Portfolio of International Credentials), einem Service, der von der amerikanischen Organisation ECFMG (Educational Commission for Foreign Medical Graduates) angeboten wird.
Mit diesem Verfahren entfällt die kostenintensive und aufwändige Beglaubigung der Deutschland, und auch das formale Verfahren für die Übersetzung ist dann vereinfacht. Sie laden Ihre Unterlagen aus Deutschland und die beglaubigten Übersetzungen in Ihr EPIC-Konto und ECFMG überprüft dann die Echtheit der Unterlagen.
Bitte klären Sie mit Ihrem künftigen Arbeitgeber oder mit AMC (Australian Medical Council), welches Verfahren für Sie infrage kommt.
Möchten Sie als Arzt in Neuseeland arbeiten, oder aber Sie wissen noch nicht, ob Sie in Australien oder Neuseeland arbeiten möchten? Für die Berufsanerkennung als Arzt in Neuseeland gelten ähnliche Bestimmungen wie für Australien. Im Zweifelsfall halten wir die strengen australischen Formalitäten ein, dann können Sie Ihren Antrag wahlweise in Australien und in Neuseeland stellen. Für weitere Informationen schauen Sie sich bitte auf unserer Seite Übersetzungen für Neuseeland um.
Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und führen Sie formal sicher durch den Übersetzungsprozess!