Beglaubigte
Übersetzungen
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für beglaubigte Übersetzungen
deutsch und englisch
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Für Privatpersonen, Firmen und Kanzleien
- amtlich beglaubigt
- für alle Behörden, Universitäten und Arbeitgeber
- auch zur Vorlage bei Gericht
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Steuerbescheide
Verwendungszweck beglaubigter Übersetzungen für Privatpersonen:
- Visumsantrag für Übersiedlung oder längerfristigen Aufenthalt (Ausländerbehörde)
- Antrag auf Einbürgerung (Ausländerbehörde)
- Rückwanderung von im Ausland lebenden Deutschen
- Verzicht auf Staatsbürgerschaft
- Auswandern ins englischsprachige Ausland mit Visumspflicht (beglaubigte Übersetzungen für Einwanderungsbehörde)
- Studieren im Ausland (Anerkennung der Hochschulreife (Abiturzeugnis), von Ausbildungszeugnisssen, Leistungsnachweisen und Hochschulzeugnissen)
- Arbeitstätigkeit (Anerkennung von Ausbildungszeugnissen und Hochschulzeugnissen, Nachweis von Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse)
- Heirat mit Auslandsbezug (Standesamt)
- Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters mit Visumspflicht (Ausländerbehörde)
- Versicherungsangelegenheiten, z.B. Polizei-, Unfall- oder ärztliche Berichte
- Renten- und Pensionsangelegenheiten (Nachweise über Beschäftigungszeiten und Verdienst im Ausland)
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Beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen und Kanzleien
Gerne fertigen wir für Ihre Mandanten oder Ihr Unternehmen beglaubigte Übersetzungen juristischer Fachtexte an.
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Verwendungszweck beglaubigter Übersetzungen für Unternehmen und Kanzleien:
- Gerichtsangelegenheiten, beispielsweise Rechstsstreitigkeiten mit Auslandsbeteiligung
- Erbangelegenheiten
- Gründung von Firmen und Niederlassungen ausländischer Firmen in Deutschland
- Gründung von Firmen und Niederlassungen deutscher Firmen im englischsprachigen Ausland
- Vollmachten für Handlungen in Deutschland oder im englischsprachigen Ausland
- Bankgeschäfte
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