Häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Beglaubigte
Übersetzungen

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für beglaubigte Übersetzungen
deutsch und englisch

Was ist eine beglaubigte Übersetzung (Urkundenübersetzung)?

Im Gegensatz zur unbeglaubigten Übersetzung, die von jedermann unabhängig von der Sprachkompetenz angefertigt werden darf, ist eine beglaubigte Übersetzung eine amtlich anerkannte Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von gerichtlich vereidigten/beeidigten/ermächtigten Übersetzern angefertigt werden.
Der Übersetzer bestätigt in der Beglaubigung die Richtigkeit der Übersetzung und stempelt und unterschreibt diese. Es handelt sich als bei der Beglaubigung der Übersetzung um eine inhaltliche Beglaubigung.

In den meisten angelsächsischen Ländern ist es üblich, dass der Übersetzer mit seinen erstellten Übersetzungen zu einem Notar geht und vor diesem bestätigt, dass die Übersetzungen richtig und vollständig sind. Diese sogenannten „notarised (notarized) translations“ sind das Äquivalent zu den in Deutschland durch vereidigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen. Ein Vereidigungswesen für Übersetzer wie in Deutschland gibt es in den angelsächsischen Ländern nicht.

Eine Beglaubigung von Übersetzungen durch einen Notar wiederum gibt es in Deutschland nicht! Übersetzungen dürfen in Deutschland nur durch vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer erfolgen.

Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, die Verfälschung von Inhalten zu verhindern.

Siehe zu Beglaubigung auch Beglaubigung von Kopien.

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