Beglaubigte
Übersetzungen
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deutsch und englisch
Was ist eine Apostille?
Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Art der Beglaubigung, wie sie im internationalen Urkundenverkehr verwendet wird, und zwar zwischen den Staaten, die das Haager Abkommen Nr. 12 unterzeichnet haben. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 sind.
In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass für den Urkundenverkehr zwischen allen Staaten, die das Haager Abkommen unterzeichnet haben, auch tatsächlich für den Urkundenverkehr eine Apostille eingeholt werden muss. Verbindliche Auskunft kann Ihnen hier die Behörde geben, bei der die Urkunde, bzw. die Übersetzung, eingereicht wird. Für Australien und Kanada benötigen Sie keine Apostille!
Die „Haager Apostille“ ist, ebenso wie die Legalisation, die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch, anders als bei der Legalisation, von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung des Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Auswärtigen Amt.
Apostille Abiturzeugnis
Einige Universitäten, zunehmend vor allem in Osteuropa für die Medizinstudiengänge, fordern von Ihren Bewerbern und Bewerberinnen, dass die Kopie des deutschen Abiturzeugnisses mit einer Apostille versehen wird. Bitte fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Behörde oder welches Gericht diese Apostille in Ihrer Nähe ausstellen darf. Die Apostille für die beglaubigte Kopie Ihres deutschen Abiturzeugnisses müssen also Sie einholen, wir übersetzen diese dann.
Manchmal muss die apostillierte Kopie des Abiturzeugnisses mit der beglaubigten Übersetzung verbunden werden. Bitte senden Sie uns in diesem Fall die Kopie Ihres Abiturzeugnisses per Post zu.
Apostille Übersetzung
Für einige wenige Länder, insbesondere im Nahen Osten, muss auch die beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille versehen werden. Diese Apostille wird auch als Überbeglaubigung bezeichnet. Die Überbeglaubigung ist eine Bestätigung, dass der Übersetzer/die Übersetzerin in Deutschland offiziell bei Gericht zugelassen ist und amtlich anerkannte, beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf. Die Überbeglaubigung wird von dem Landgericht ausgestellt, bei dem der Übersetzer oder die Übersetzerin vereidigt, beeidigt oder ermächtigt ist. Gerne holen wir diese Apostille für Sie ein, Sie können das aber auch kostengünstig selbst erledigen.