HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung das Original vorlegen oder reicht der Scan?
Eine beglaubigte Übersetzung kann grundsätzlich von jedem Schriftstück angefertigt werden, beispielsweise auch von einer handschriftlichen Notiz auf einem Bierdeckel. Ob dem Übersetzer dafür das Original, also der Bierdeckel selbst, vorliegen muss oder ob ein Scan ausreicht, ist nicht vom Übersetzer abhängig, sondern von der Behörde, für welche die Übersetzung bestimmt ist.
Hier einige Erfahrungswerte:
Für deutsche Behörden muss eine Urkundenübersetzung immer vom Original oder von einer beglaubigten Kopie angefertigt werden.
Für englischsprachige Behörden gilt eine Vielzahl von Bestimmungen, die völlig unterschiedlich sein können, z. B. akzeptieren
- fast alle australischen Behörden eine beglaubigte Urkundenübersetzung auf der Grundlage eines Scans
- einige afrikanische Behörden nur eine vom Original angefertigte Urkundenübersetzung, die von dem Gericht überbeglaubigt werden muss, bei dem der Übersetzer vereidigt ist. Gerne holen wir diese Überbeglaubigung für Sie ein.
- einige amerikanische Universitäten eine Urkundenübersetzung nur vom Original, und der Universität muss die Urkundenübersetzung zusammen mit dem Original in einem vom Übersetzer versiegelten Umschlag zugestellt werden
- kanadische Behörden Urkundenübersetzungen i.d.R. nur vom Original oder einer notariell beglaubigten Kopie (Einzelfallprüfung pro Dokument)
- Arbeitgeber eine beglaubigte Übersetzung vom Scan
Immer kann die Behörde, für die Sie Ihre Urkundenübersetzung benötigen, genaue Auskunft über die Anforderungen geben. Gerne sind wir Ihnen bei Auftragserteilung bei der Klärung behilflich.
Was versteht man unter einer beglaubigte Übersetzung (Urkundenübersetzung)?
Im Gegensatz zur unbeglaubigten Übersetzung stellt eine beglaubigte Übersetzung ein eigenständiges rechtsgültiges Dokument (Urkunde) dar. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von gerichtlich vereidigten/beeidigten/ermächtigten Übersetzern angefertigt werden.
Für die Richtigkeit der Übersetzung kann der vereidigte Übersetzer haftbar gemacht werden und ggf. sogar seiner Bestellung verlieren.
Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, Fälschungen von Inhalten zu verhindern.
Was versteht man unter einer beglaubigten Kopie?
Beglaubigte Kopien fertigen in Deutschland z.B. Gemeindeverwaltungen und Notare an. Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Vereidigte Übersetzer dürfen i. d. R. keine beglaubigten Kopien anfertigen.
Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient dazu, Fälschungen von Dokumenten zu verhindern.
Wie viele Ausfertigungen der Urkundenübersetzung benötige ich?
Eine Ausfertigung erhält üblicherweise die Behörde. Mit einem zweiten Satz haben Sie jederzeit amtlich gültige Urkundenübersetzungen im Original.
Benötige ich eine elektronische Ausfertigung der Urkundenübersetzung?
Einige englischsprachige Behörden akzeptieren zumindest vorab elektronische Ausfertigungen Ihrer beglaubigten Urkundenübersetzung. Gerne übersenden wir Ihnen vorab Farbscans Ihrer Urkundenübersetzungen.
In der Regel ist es aber unerlässlich, auf Verlangen auch die Originalübersetzung vorweisen zu können.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!


